Die „Schlacht am Tegeler Weg“
Auf die Führungsperson der Außerparlamentarischen Opposition (APO), Rudi Dutschke, wurde am 12. April 1968 ein Attentat verübt. Am gleichen Abend zogen mehr als 2 000 aufgebrachte Demonstranten zum Axel-Springer-Verlagshaus, weil das Attentat von ihnen als Folge eines vergifteten politischen Klimas durch die „Springer“-Presse gedeutet wurde.
Einer der Wortführer der Demonstranten war der damals 32-jährige Rechtsanwalt Horst Mahler. Das Verlagshaus wurde beschädigt und viele Auslieferfahrzeuge für Zeitungen in Brand gesetzt. Der Verleger Axel Springer verklagte Horst Mahler auf Schadenersatz und der Generalstaatsanwalt beantragte beim Kammergericht Berlin den Antrag auf Ausschluss von Horst Mahler aus der Rechtsanwaltskammer. Dazu sollte ein Ehrengerichtsverfahren initiiert werden.
Die Apo demonstrierte am 4. November zum ersten Verhandlungstag vor dem Berliner Landgericht. Gewalttätige Störer, zu denen sich ca. 50 Angehörige der „Hells Angels“ gesellten, lieferten sich eine Straßenschlacht mit der Polizei.
Der Einsatz verlief für die Polizei sehr verlustreich, da 130 Polizeibeamte verletzt wurden. Hier wurde zum letzten Mal der Tschako als Kopfbedeckung getragen und manche Polizeibeamte warfen in der Bedrängnis auch Steine zurück.
Die so später benannte „Schlacht am Tegeler Weg“ wurde zum Höhe- und Wendepunkt der Apo. Horst Mahler blieb dagegen vorerst Rechtsanwalt und wurde einer der Mitbegründer der Rote-Armee-Fraktion.