Zu Beginn des Jahres 1988 eröffnete die Berliner Polizeibehörde in ihrem zentral gelegenen Präsidium am Platz der Luftbrücke die Polizeihistorische Sammlung.
"Wer wissen will, wohin er geht, muss wissen, woher er kommt“, lautete das Motto; oder noch prägnanter: „Zukunft bedingt Vergangenheit“.
Dies ist auch der Leitspruch unseres kurze Zeit später gegründeten Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V.
Eine derartige Institution kann nur personell und materiell weitestgehend mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern betrieben werden.
Anhand vielfältiger Exponate, Installationen und Schautafeln, Fotos, Filme und Fahrzeuge wird die spannende Geschichte der Berliner Kriminal- und Schutzpolizei in ihren Höhen und Tiefen vor dem Hintergrund der allgemeinen Berliner Historie dargestellt.
Die Polizeihistorische Sammlung Berlin steht mit ihrem Förderkreis in einer Traditionskette, die bis 1809 zurückreicht.
Nachfolgend haben Sie Gelegenheit, sich mit dem Förderkreis näher vertraut zu machen, uns zu kontaktieren, Publikationen zu erwerben oder bei uns Mitglied zu werden.
Hinweis
Satzungsänderung
Sie können hier die Satzung des Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. in der aktuellen Fassung vom 14.07.2021einsehen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, obwohl wir zur korrekten Datenübernahme bemüht sind, dass die rechtsverbindliche Satzung des Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. in schriftlicher Form hier zum Download zur Verfügung steht.
Sonderausstellung
Eine Filmreihe von Ute Novakovic
Da Filme heute nicht mehr aus Zelluloid bestehen, sondern Dateien sind, haben wir die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen-Interviews kurzerhand auf die Internetseite des Förderkreises der Polizeihistorischen Sammlung eingestellt.
Zu den Aufgaben der Polizei in Berlin und im Bundesgebiet gehör(t)en auch seit jeher Einsätze mit brisantem Hintergrund. Dazu zählte z. B. die gerichtliche Aufarbeitung der NS-Justiz in der Nachkriegszeit. Von den Richtern und Staatsanwälten des Volksgerichtshofes (VGH) wurden, bis auf eine Ausnahme, niemand angeklagt.
Auf die Führungsperson der Außerparlamentarischen Opposition (APO), Rudi Dutschke, wurde am 12. April 1968 ein Attentat verübt. Am gleichen Abend zogen mehr als 2 000 aufgebrachte Demonstranten zum Axel-Springer-Verlagshaus, weil das Attentat von ihnen als Folge eines vergifteten politischen Klimas durch die „Springer“-Presse gedeutet wurde.
Am 12.01.1961 ergingen vom 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin (Dienstsitz von 1951 – 1997 in der Witzlebenstraße 4-5) die Urteile gegen drei Polizisten und zwei ihrer Ehefrauen wegen sogenannter „landesverräterischer Beziehungen, Geheimnisbruch und schwerer Bestechlichkeit“ für die Volkspolizei und das Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
18. Januar 1989 wurde im Internationalen Congress Centrum Berlin (ICC) ein Parteitag der politisch rechten Partei „Die Rublikaner“ abgehalten. Dagegen demonstrierten am gleichen Abend in der Nähe vom ICC am Messedamm bis zu 6.500 Personen, worunter sich auch viele Autonome befanden. Als eine Straßenblockade von der Polizei am Messedamm
geräumt wurde, warfen die Autonomen Kleinpflastersteine ...
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