Gaucken und Auskleiden

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„Gaucken und Auskleiden“ - Umgang mit der Vergangenheit

Alle ehemaligen Angehörigen der Volkspolizei mussten sich einer Überprüfung durch die sogenannte „Gauck- Behörde“ (heute: Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - BStU) unterziehen. Es sollten nur Polizisten übernommen werden, die nicht für die Staatssicherheit gearbeitet haben. Nach Aktenlage wurde geprüft, aber auch entschieden! Einige ehemaligen Volkspolizisten wurden entlassen. Doch was genau bedeutet es, für die Staatssicherheit gearbeitet zu haben. Reicht es schon aus, wenn- wie damals oft obligatorisch- ein Bericht an das MfS geleitet wurde? Wie differenziert wurden die Aktennotizen bewertet? Unsicherheit und sich gegenseitig Misstrauen waren eine Zeitlang die Folge der Vergangenheitsbewältigung.

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